Jetzt ganz einfach und sicher Ihre gesetzlichen Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung erfüllen!
wird bei einer Legionellenprüfung im Trinkwasser der technische Maßnahmenwert mit mehr als 100 KBE/100 ml (kolonienbildenede Einheit) überschritten, so ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach §16 (7) Trinkwasserverordnung für die kontaminierte Trinkwasseranlage gesetzlich vorgeschrieben.
In diesem Fall muss der Unternehmer oder sonstige Inhaber unverzüglich eine Gefährdungsanalyse für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen lassen.

Die Gefährdungsanalyse der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbegehung der Anlage einschließen und sollte durch einen qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) in Form eines unabhängigen Gutachtens angefertigt werden.
Auch ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist diese Analyse grundsätzlich verpflichtend durchzuführen.

Als Unternehmen mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Trinkwasserkontrolle stehen wir Ihnen als kompetenter Partner bei dieser Aufgabe zur Verfügung.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen oder um Probleme bezüglich der Probeentnahme, der Erstellung von Gefährdungsanalysen oder um die fachgerechte Sanierung und Desinfektion von Trinkwasseranlagen geht.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!