Hygieneinspektion von RLT-Anlagen nach VDI 6022
Versorgt eine Lüftungstechnische Anlage Arbeitsstätten, fällt SIE automatisch unter das Arbeitsschutzgesetz und die untergeordneten Regelwerke und muss permanent auf dem Stand der Technik gehalten werden. Dieser entspricht aktuell der VDI 6022, sodass dieses technische Regelwerk auch vollständig implementiert ist.
In der Arbeitsstättenverordnung (§4) wird außerdem verlangt, dass raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden müssen. Sie müssen gesundheitlich verträgliche Luft liefern und betriebssicher funktionieren.
Mängel an diesen Anlagen und Geräten sind immer auch mit gesundheitlichen Risiken für die Raumnutzer verbunden.
Gibt es eine Prüfpflicht der RLT-Anlagen und Geräte nach VDI 6022?
Eine Prüfpflicht leitet sich aus dem §4 der Arbeitsstättenverordnung ab. Dem entspricht im abgebildeten die in der VDI 6022 beschriebene Hygiene-Erstinspektion bzw. Wiederholungshygieneinspektion. Im Rahmen der Hygene-Erstinspektion muss eine umfassende Anlagenerfassung und -beurteilung vorgenommen werden.
Dies umfasst planerische und konstruktive Belange, aber auch Merkmale bezüglich der Errichtung sowie einer Dokumentationsprüfung. Die Prüfung des Ist-Zustandes der Anlage schließt Messungen, wie Legionellenprüfungen im Luftbefeuchterwasser, mikrobiologische Oberflächenuntersuchungen sowie Luftkeimmessungen, ein. Dazu liefert die VDI 6022 eine umfangreiche Checkliste mit verschiedenen Prüfkriterien.
Die Hygiene-Erstinspektion ist gemäß VDI 6022 durchzuführen an:
– neu errichteten Anlagen stets nach Fertigstellung, aber vor der Nutzung,
– nach wesentlichen Änderungen an der RLT-Anlage, möglichs vor der weiteren Nutzung
– sowie an Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Hygiene-Erstinspektion durchgeführt werden
In der Folge sind wiederkehrende Prüfungen, die sogenannten Wiederholungsinspektionen, durchzuführen.
Diese müssen für Anlagen/Geräte
– ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre und
– mit Luftbefeuchtung (unabhängig von der Art der Technik) im Rhythmus von 2 Jahren durchgeführt werden
Die Anlagenprüfungen müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um im „Ernstfall“ auch rechtssicher zu sein. Grundsätzlich fordert die VDI 6022 von jedem, der mit RLT-Anlagen und -Geräten arbeitet eine Zusatzqualifikation. Personen, die Hygieneinspektionen durchführen, benötigen eine Hygieneschulung nach Kategorie A.
Die durch uns ausgeführten Inspektionen erfüllen diese Anforderung.
Wir führen für Sie deshalb diese Prüfungen nicht nur unabhängig und sachverständig durch, sondern unterstützen Sie damit auch bei der Wahrnehmung Ihrer Betreiberverantwortung.