Trinkwasserbeprobungen
Trinkwasserverordnung:
Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz (lfSG) § 37 ABs. 1 lfSG:
„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss eine freundliche der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“
Im § 13 und § 14 Abschnitt 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden die Untersuchungs- und Anzeigepflichten geregelt.
Wird bei einer technischen Legionellenprüfung im Trinkwasser der Maßnahmenwert mit mehr als 100 KBE/100 ml (koloniebildende Einheit) überschritten, so ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach § 16 (7) TrinkwV für die kontaminierte Trinkwasseranlage gesetzlich vorgeschrieben.
Mögliche Trinkwasserverunreinigungen:
Zu den physikalischen Verunreinigungen zählen vor allem Verfärbungen, Trübungen, Geruch oder auch schlechterer Geschmack. Chemische Verunreinigungen entstehen meist durch Schwermetalle und organische Stoffe, die zum Beispiel bei der Verwendung von nicht zertifizierten Installationsmaterialien herausgelöst und ins Trinkwasser gelangen können.
Die häufigste Kontamination findet jedoch durch Mikroorganismen statt. Sie gilt gleichzeitig auch als die gefährlichste Art. Dazu gehören Bakterien (insbesondere Legionellen und Pseudonomaden), Viren und Protozoen (tierische Einzeller). Legionellen sind Stäbchenbakterien. Die optimale Wachstumstemperatur liegt zwischen 25° C und 45° C. Sie können schwere Lungenentzündungen oder das sogenannte Pontiac-Fieber auslösen. Über die Aerosole (feine Wassertröpfchen) wie sie hauptsächlich in Duschen, Whirlpools und Luftbefeuchtern vorkommen, gelangen sie in die Atemwege des Menschen.
Wie und wo werden die Proben zur Legionellenpüfung entnommen?
Die Wasserproben dürfen nur von speziell geschulten Probennehmern entnommen werden. Gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung sind Proben zu entnehmen
– am Abgang aus dem Warmwasserbereiter
– am Wiedereintritt aus der Zirkulationsleitung in den Warmwasserbereiter bzw. -speicher
– an jeder Steigleitung an der Probenentnahmestelle mit der längsten Fließstrecke zum Trinkwassererwärmer. Sofern keine geeigneten Probenentnahmestellen vorhanden sind, sind diese von einem Fachbetrieb nachzurüsten.
Was tun, wenn die Werte nach einer Kontrolle erhöht sind?
Wichtig ist, zunächst die Ursache der Verunreinigung zu ermitteln. Je nach Art und Schwere der Kontamination reichen die Maßnahmen von der mechanischen Spülung bis hin zur vollständigen Desinfektion oder der Sanierung des betroffenen Wassernetzes. Als Fachbetrieb mit zertifizierten Desinfektoren und in Zusammenarbeit mit dem Trinkwasserlabor Dr. Gärtner in Weingarten, sind wir in der Lage, alle erforderlichen Maßnahmen zielorientiert und kompetent auszuführen. Sie erhalten von uns vorab eine umfassende Beratung sowie eine genaue Übersicht über die geplante Vorgehensweise im Falle einer Sanierung.
Die entsprechenden Proben werden von unseren geschulten Mitarbeitern vor Ort entnommen und direkt an das Labor im Haus weitergeleitet. Diese werden umgehend verarbeitet und analysiert. Von dort erhalten Sie auch den entsprechenden Prüfbericht.